E-Kennzeichen: Vorteile, Voraussetzungen und Beantragung
Alles über das E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge - von den Vorteilen über die Voraussetzungen bis zur Beantragung bei der Zulassungsstelle.
Zuletzt aktualisiert: 15.2.2026
Das E-Kennzeichen ist ein spezielles Kfz-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge in Deutschland. Es wurde 2015 mit dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) eingeführt und bietet Besitzern von Elektroautos verschiedene Vorteile im Straßenverkehr.
Was ist das E-Kennzeichen?
Das E-Kennzeichen erkennen Sie am Buchstaben "E" am Ende der Erkennungsnummer. Es kann für reine Elektrofahrzeuge, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge beantragt werden, sofern diese die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen für das E-Kennzeichen
Nicht jedes Elektrofahrzeug hat automatisch Anspruch auf das E-Kennzeichen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Reine Batterieelektrofahrzeuge (BEV) - keine Einschränkungen
- Plug-in-Hybride (PHEV) mit mindestens 40 km elektrischer Reichweite ODER max. 50 g CO₂/km
- Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) - keine Einschränkungen
- Das Fahrzeug muss in Deutschland zugelassen werden
Vorteile des E-Kennzeichens
Das E-Kennzeichen ermöglicht verschiedene Privilegien, die von den Kommunen individuell umgesetzt werden können:
| Vorteil | Beschreibung |
|---|---|
| Kostenloses Parken | Viele Städte erlauben kostenloses Parken auf öffentlichen Parkplätzen |
| Busspuren nutzen | In einigen Städten dürfen E-Autos die Busspur benutzen |
| Umweltzonen | Unbeschränkte Zufahrt zu Umweltzonen |
| Reduzierte Parkgebühren | Ermäßigte Parkgebühren in Parkhäusern |
| Ladestationen | Bevorzugter Zugang zu öffentlichen Ladestationen |
Beantragung des E-Kennzeichens
Das E-Kennzeichen beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle. Sie können es bei der Neuzulassung oder durch Umkennzeichnung eines bereits zugelassenen Fahrzeugs erhalten.
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- COC-Papiere oder Einzelgenehmigung mit EmoG-Vermerk
- SEPA-Mandat für Kfz-Steuer
- eVB-Nummer der Versicherung
Kosten für das E-Kennzeichen
Die Kosten setzen sich aus der Verwaltungsgebühr der Zulassungsstelle und den Kosten für die Kennzeichenschilder zusammen. Die Verwaltungsgebühr beträgt ca. 27-30 € bei Neuzulassung.
Häufige Fragen
Ist das E-Kennzeichen Pflicht für Elektroautos?▼
Kann ich mein bestehendes Kennzeichen auf ein E-Kennzeichen umtauschen?▼
Welche Größen gibt es beim E-Kennzeichen?▼
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